Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Feuerverzinken der Pfingsten Feuerverzinkung GmbH

§ 1 Vertragsgrundlagen

1.) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Alle
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Angebote erfolgen freibleibend. Allen
Vereinbarungen – auch für künftige Lieferungen – liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen
zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nicht verbindlich, selbst wenn wir nicht
noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.
2.) Maßgebend für die Feuerverzinkung ist die DIN EN ISO 1461 /DIN EN ISO 14713 in ihrer bei
Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung ohne Anforderungen für eine Nachbehandlung.
Zusätzliche Leistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten. Sofern andere technische
Regelwerke in den Vertrag einbezogen werden sollen, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3.) Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigungverbindlich.
Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Unsere Angebote sind
freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Alle uns übergebenen Gegenstände sind
mit Lieferscheinen oder Bestellungen mit genauen Angaben über Stückzahl und Gewicht anzuliefern,
wobei die Angabe des Rohgewichts im Interesse des Kunden wichtig, für uns jedoch unverbindlich
sind. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist allein maßgeblich für die Annahme, den Umfang und die Ausführung des Verzinkungsauftrages, und im Übrigen gilt die DIN EN ISO 1461 /
DIN EN ISO 14713 der jeweils gültigen Fassung. Alle telefonischen oder mündlichen Abreden und
Zusicherungen sowie Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
4.) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen und gemachten
Angaben.
5.) Die in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Übereinstimmung vom Kunden
beigestellten Materials und von Halbfabrikaten mit vertraglichen Spezifikationen oder übergebenen Zeichnungen und Mustern, wird von uns nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung
überprüft.

§ 2 Lieferzeit

1.) Die Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum schriftlich
bestätigt wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Anlieferung, jedoch nicht vor Klärung aller
Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des
Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zum
vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versendungsbereitschaft dem Kunden angezeigt ist. Letzteres gilt entsprechend, wenn die Lieferung sich
aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat.
2.) Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Kunden, die die Lieferfrist beeinflussen,
verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
3.) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher
Ereignisse, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden konnten. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe und Verzögerungen inklusive Anlieferungen von Roh-und Hilfsstoffen.
Wird durch die vorgenannten Ereignisse eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir
von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadenersatz verlangen kann. Sofern die
Lieferverzögerung länger als zwei Wochen dauert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Treten die vorgenannten Hindernisse bei den Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch
für seine Annahmeverpflichtung.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, dem jeweils anderen Teil Anfang und Ende von
Hindernissen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
4.) Bei Lieferverzug hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen
zu setzen.
5.) Teillieferungen der Gesamtauftragsmenge sind zulässig.

§ 3 Preise und Zahlung

1.) Die Preise verstehen sich – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – ab Werk verzinkt
gewogen. Sie schließen Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Grundlage der
Preisberechnung für das Feuerverzinken ist das auf unserem Lieferschein angegebene Gewicht.
Die Preise verstehen sich für feuerverzinkungsgerecht konstruierte Teile per 100 kg verzinkt
gewogen. Der Mindestauftragswert beträgt 90,00 EUR, unabhängig vom ermittelten Verzinkungsgewicht.
Wir behalten uns das Recht vor, für zusätzlich zum Verzinken anfallende Arbeiten angemessene
Zuschläge zu berechnen. Hierzu gehört insbesondere das Entfernen von Farbe, Öl, Fett, Teer und
altem Zinküberzug sowie das nachträgliche Anbringen von Aufhängebohrungen, Be- und
Entlüftungsöffnungen an Hohlkörpern sowie Drücken und mehrfaches Tauchen.
2.) Tritt bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten eine wesentliche Änderung bestimmter
Kostenfaktoren wie insbesondere von Löhnen, Material, Energie oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem
Umfang angepasst werden.
3.) Alle Rechnungen sind sofort netto Kasse ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch 30 Tage nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
Nach Fristablauf tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz zu
berechnen.
4.) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der
Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der
Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels
und Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
5.) Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche
Verschlechterung der Vertragsverhältnisse, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen
geeignet sind, unseren Anspruch auf die geschuldete Gegenleistung zu gefährden, so können wir
bis zum Zeitpunkt unserer Leistung das Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener
Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde unserem berechtigten
Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall steht uns an bereits fertiggestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Kommt der Kunde mit einer Teilleistung in Rückstand, so können wir die gesamte Restforderung
sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des vertragswidrigen
Verhaltens des Kunden können wir vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Sicherheiten

1.) An den uns übertragenen Gegenständen räumt der Kunde uns ein Pfandrecht ein, das wir wegen
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden geltend machen können.
2.) Liefern wir dem Kunden die verzinkten Teile vor vollständiger Ausgleichung unserer Forderungen
aus, wird mit dem Kunden schon jetzt vereinbart, dass er uns das Eigentum an diesen Teilen zur
Sicherung unserer Forderung überträgt und die Teile für uns verwahrt. Die vorstehende Regelung gilt
hinsichtlich des Anwartschaftsrechtes des Kunden an uns übergebenen Gegenständen, die dem
Kunden von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, wobei wir berechtigt
sind, für den Wegfall des Vorbehaltes zu sorgen, darüber hinaus hinsichtlich des Rückübereignungsanspruches des Kunden gegenüber einem Dritten, dem die uns übergebenen
Gegenstände zur Sicherheit übereignet sind, für die Rückübereignungsansprüche, schließlich hinsichtlich der Ansprüche des Kunden aus Übersicherung gegen Vorbehalts- und Sicherungseigentümer.
3.) Der Kunde tritt uns schon jetzt die Forderungen, die er gegen seinen Kunden ausder
Weiterlieferung bzw. Weiterverarbeitung von durch uns verzinkten Teilen erwirbt, ab.
4.) Bei Verbindung der Sicherungsgegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht
uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Sicherungsgegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verbindung zu.
5.) Zu anderen Verfügungen über die Sicherungsgegenstände und über die uns abgetretenen
Forderungen, insbesondere durch Abreden mit einem Abnehmer, ist der Kunde nicht befugt. Er hat
uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich mitzuteilen.
6.) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen gegenüber seinem
Kunden aus der Weiterlieferung bzw. Weiterverarbeitung zustehenden Sicherungen auf unser
Verlangen hin soweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Ware die zu sichernde
Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 5 Gefahr, Versand und Abnahme

1.) Der Versand erfolgt ab Werk, sofern keine bestimmte Vereinbarung getroffen ist, ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart.
2.) Die Gefahr für alle Gegenstände, die der Kunde uns übergeben hat, verbleibt beim Kunden. Ihm
bleibt die Versicherung dieser Gefahr auf seine Kosten überlassen. Demgemäß sind alle Ansprüche
des Kunden ausgeschlossen, die sich aus Beschädigungen oder Verlust, durch Brand oder
Blitzschlag, Einbruch oder Diebstahl, Leitungswasser oder Sturm oder aus sonstigen Umständen,
die wir nicht zu vertreten haben, ergeben können. Im Übrigen geht die Gefahr mit Übergabe der
Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Betriebsgeländes,
auf den Kunden über. Versandweg, Versandart und Versandmittel bleiben uns unter Ausschluss
jeglicher Haftung und ohne Gewähr für den preisgünstigsten und schnellsten Transport überlassen.
Holt der Kunde die Gegenstände bei uns ab, haften wir nicht für Wartezeiten. Auch bei vereinbarten
Abholterminen haften wir nicht für zumutbare Wartezeiten, die dem Kunden oder seinen
Beauftragten entstehen. Unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit während des
Annahmeverzugs bleibt hiervon unberührt. Versicherungen werden von uns nur auf besonderen
Wunsch des Kunden abgeschlossen. Dieser Kundenwunsch muss von uns in der
Auftragsbestätigung oder sonst schriftlich bestätigt werden. Kommt es zu einer Verzögerung beim
Versand, die vom Kunden zu vertreten ist, so sind wir berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr
des Kunden nach freiem Ermessen bei uns oder einem Dritten einzulagern. Zur Verpackung
verzinkter Teile sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet.

§ 6 Gewährleistung

1.) Für Mängel, zu denen auch eine Abweichung von der Stückzahl und dem Gewicht sowie des
Fehlens zugesicherter Eigenschaft gehören, leisten wir unter Ausschluss weitergehender
Ansprüche Gewähr wie folgt:
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich innerhalb von acht Tagen nach Entgegennahme, jedoch
in jedem Fall vor einer eventuellen Weiterverarbeitung, verborgene Mängel unverzüglich nach
Erkennbarkeit schriftlich zu rügen. Berechtigte Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch
Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
2.) Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die durch nicht feuerverzinkungsgerecht gefertigte
Werkstücke entstehen und / oder mit unbewaffnetem Auge nicht erkennbar sind. Ferner haften wir
nicht für Mängel, die nach Gefahrübergang durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder
Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie außergewöhnliche äußere Einflüsse
entstehen.
3.) Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, beginnend mit der Auslieferung der Ware an den
Kunden, oder bei Versandunmöglichkeit mit der Meldung der Versandbereitschaft gegenüber dem
Kunden. Für Nacherfüllungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprüng- lichen
Liefergegenstand. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde den Preis mindern oder vom
Vertrag zurücktreten.
4.) Sofern wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel
behoben zu haben, kann der Kunde die Mängel auf unsere Kosten selbst beseitigen lassen. Der
Kunde kann eine angemessene Nachfrist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die Beseitigung
des Mangels nach erfolglosem Fristablauf ablehne. In diesem Fall kann er die Vergütung mindern
oder vom Vertrag zurücktreten.
5.) Schadenersatzansprüche aus Verzug, Nichterfüllung oder Unmöglichkeit der Leistung, aus
schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubten Handlungen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, die in unserer Sphäre zu suchen ist und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten
sind.
Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des
Vertragesabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Ansprüche wegen Körperverletzung
oder Beschädigung überwiegend privat genutzter Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben hiervon unberührt.
6.) Vertragsstrafen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich in einer gesonderten Urkunde zwischen uns und dem Kunden vereinbart.

§ 7 Allgemeines

1.) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen nach dem Vertragsverhältnis ist Hagen (Westfalen).
2.) Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel-oder Scheckprozesses, ist das
Gericht an unserem Sitz zuständig, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
3.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts
nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht in Deutschland.
4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam.Die
Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen
Erfolg möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen. Dieses gilt auch für etwaigebei
Vertragsabschluss entstandene Lücken.

Stand: Juni 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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